Erstattung von Wahlarztkosten.

Als Wahlärztin nehme ich mir viel Zeit, um Sie auf dem Weg zu mehr Gesundheit zu begleiten.

Wie bei allen Wahlärzten besteht auch in meiner Praxis kein direkter Vertrag mit Ihrer Krankenkasse. Für Sie bedeutet das, dass die Kosten für die individuelle und exklusive Betreuung, sowie für sämtliche Leistungen selbst zu tragen sind. Sie erhalten von mir nach der Behandlung eine Honorarnote, welche von Ihnen zu begleichen ist. Sofern Sie über keine private Zusatzversicherung verfügen, erhalten Sie jedoch abhängig von den Richtlinien des zuständigen Krankenversicherungsträgers eine Erstattung der Wahlarztkosten in unterschiedlicher Höhe.

Gerne unterstützen wir Sie auch nach Rechnungslegung beraten Sie zur Erstattung von Wahlarztkosten. Auf Wunsch übernehmen wir für Sie die Einreichung Ihrer Honorarnote an den zuständigen
Krankenversichungsträger*.

*Voraussetzung hierfür ist die vollständige Begleichung der Honorarnote vor Ort mittels Barzahlung bzw. Bankomatkarte.

Detaillierte Informationen zur Erstattung von Wahlarztkosten entnehmen Sie bitte auch den Websites der Österreichischen Gesundheitskasse und der Österreichischen Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen.

Honorarnoten die nicht direkt vor Ort beglichen werden, können von Ihnen inklusive Zahlungsnachweis entweder persönlich oder per Post an Ihren Krankenversicherungsträger eingereicht werden. Weiters besteht die Möglichkeit eines Online Antrags über die Websites der Krankenversicherungsträger. Gerne stellen wir für Sie in den folgenden Links eine direkte Verbindung her.